Benutzungsreglement und Hausordnung Schützenhaus


1. Zweck
Das Schützenhaus dient in erster Linie als Clublokal des SV Chestenberg. Es kann aber an andere
Institutionen und an private Personen vermietet werden.


2. Benutzungsrecht
Für alle öffentlichen Anlässe muss der Mieter für eine allfällige Bewirtung, entsprechende
Bewilligung besorgt sein. Das Abbrennen von Feuerwerk beim Schützenhaus ist
Bewilligungspflichtig (Gemeinderat Niederlenz). Die Einrichtungen, das Mobiliar und Geschirr
stehen der Benutzung frei. Mit den Benützungskosten ist der normale Verbrauch an Strom (ohne Heizung), Wasser, sowie die Benützung der Küche und WC- Anlagen abgegolten.
Bruch- und andere Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Benutzern, deren Benehmen
zu Klagen Anlass gibt, kann das Benutzungsrecht sofort und evtl. für immer entzogen werden.

3. Heizkosten
Da die Stromkosten stark gestiegen sind und das Schützenhaus ausschliesslich mit Strom beheizt wird, muss vom 1. Oktober bis zum 31. März ein Stromzuschlag von Fr. 50 pro Miettag bezahlt werden.


4. Kaffeemaschine
In der Schützenstube steht eine Nespresso Professional Kaffeemaschine mit Pads zur Verfügung. Nicht zu verwechseln mit den normalen Nespresso Kaspeln!

Die Pads können vom SVC zum Preis von 50 Rp/Pads bezogen werden. Es dürfen aber auch eigene Pads mitgenommen werden.


5. Sorgfaltspflichten
Die Mieter sind strikte gebeten, zum Schützenhaus und zu allen Einrichtungen höchste Sorgfalt zu
tragen. Die Endreinigung erfolgt in der Regel durch den Mieter.
Der Vorraum ist kein Kinderspielplatz und darf vom Vermieter nicht für solche Zwecke benützt
werden (z.Bsp. Fussball spielen und dergleichen mit schweren Bällen).
Der SV Chestenberg lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle, welche im Zusammenhang mit
der Benutzung des Schützenhauses entstehen, ausdrücklich ab.
Den Weisungen des Hauswartes ist Folge zu leisten.
Das Rauchen ist im ganzen Schützenhaus verboten.


6. Abgabe
- Tische und Stühle reinigen. (Stühle sind auf die Tische zu stellen)
- Fenster schliessen und die Storen herunter lassen
- Böden sind unbedingt sauber zu wischen und nur nass aufzuwischen
- Abwaschen und Abtrocknen aller gebrauchten Gegenstände
- Versorgen des Geschirr und Besteckes
- Reinigen der Küchenkombination und Kochherd
- Zerbrochenes Geschirr, Gläser und sonstige Schäden sind dem Hauswart zu melden
- Abwasch- und Kaffeemaschine sind auszuschalten (siehe Bedienungsanleitung)
- Abfälle sind nicht im Cheminée zu verbrennen
- Asche und Glutrückstände sind nach der Benutzung im Cheminée liegen zu lassen
- Verlassen Sie das stille Oertchen so, wie sie es anzutreffen wünschen.
- Das Gelände ums Schützenhaus ist sauber zu verlassen
- Abfälle sind vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen
- In allen Räumen ist das Licht zu löschen

 
7. Nachreinigung
Sind bei der Abgabe allfällige Nachreinigungen im oder ums Schützenhaus nötig, so wird dies den Mietern durch den Schützenhausverwalter vor Ort mitgeteilt. Der Aufwand für die Nachreinigung wird abgeschätzt und den Mietern mit Fr. 50 pro Stunde direkt verrechnet. Der Mindestbetrag bei Nachreinigungen beträgt Fr. 50.


8. Allgemeines
Die Mieter sind gebeten, das Schützenhaus in dem Zustand zu verlassen, wie sie es angetreten
haben.


Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieses Reglementes und wünschen Ihnen gemütliche Stunden im Schützenhaus Niederlenz


Ihr Schützenverein Chestenberg Niederlenz